Fachdaten

In der folgenden Tabelle werden alle verarbeiteten Parameter der Ausschlüsse bzw. Restriktionen für die Errichtung von Windenergieanlagen dargestellt.
Das Flächenportal kann keine konkrete Planung ersetzen und nimmt keine Abwägung der Planungsträger oder Entscheidung von Genehmigungsbehörden vorweg. Regionale und lokale Besonderheiten können im Flächenportal nicht berücksichtigt werden. Normative Einstufungen von Parametern und evtl. Schutzabstände können zukünftigen Änderungen unterliegen. Innerhalb der Parameter kann sich die dazugehörige Gebietskulisse ändern (z. B. durch Ausweisung neuer Naturschutzgebiete). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich z. B. ältere Windenergieanlagen in einem zwischenzeitlich festgelegten Ausschlussgebiet befinden können, jedoch Bestandsschutz haben.
Hinsichtlich des Fachbeitrags Artenschutz wurden für bestehende Windenergiegebiete die naturschutzfachlichen Belange bereits auf Gebietsebene abgewogen, so dass der Fachbeitrag diesen Gebieten, vorhandenen Windenergieanlagen und insbesondere auch dem Repowering nicht entgegensteht.

Nr.ThemaKategorieBeschreibungHinweiseGradUpdate-Datum
1NaturwaldreservateforstNaturwaldreservate und Biotopschutzwald nach LWaldG der Forstverwaltung RLPGrundlage Einstufung: §§ 16, 19 LWaldG. Orientierung an Parametern der LFU-Studie (Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz vom Dezember 2023).Ausschluss 
2Erdbebenmessstationen AusschlussgeologieAusschlussgebiete um die Erdbebenmessstationen des Landeserdbebendienstes Rheinland-Pfalz (LER) LGB RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Um eine negative Beeinflussung der Qualität und Aussagekraft der seismischen Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von WEA Sicherheitsabstände zu Erdbebenmessstationen zu berücksichtigen und Schutzbereiche zu den Erdbebenmessstationen mit einem Mindestabstand (Radius) von 3 km (Ausschlussbereich laut Fachbehörde) einzuhalten. Für eine Errichtung von WEA innerhalb von Prüf- oder gar Ausschlussbereichen ist ein Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, z. B. durch entsprechende Kompensation, notwendig. Hierzu sind in der Regel entsprechende Fachgutachten zu erstellen. Hierbei handelt es sich um ein Kriterium, das auf Ebene der Flächenplanung (insbes. der Regionalplanung) einen potentiell sehr hohen Konflikt gegenüber der Windenergienutzung aufweist. Vorliegend wird dies vereinfacht und im Sinne einer unterstellten planerischen Vorsorge unter den Ausschlusskriterien geführt. Auf den konkreten Planungsebenen kann auf Basis von Gutachten bzw. im Rahmen der Abwägung eine andere Einschätzung erfolgen. Insbesondere im Zuge der konkreten Standortplanung für Windenergieanlagen könnten aufgrund einzelfallbezogener Untersuchungen innerhalb solcher Flächen Windenergieanlagen gleichwohl genehmigt bzw. errichtet werden.Ausschluss31.03.2025
3FreileitungeninfrastrukturPufferung der Freileitungen aus ATKIS mit 150mGrundlage Einstufung: planerische Vorsorge. Orientierung an Parameter der LFU-Studie (Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz vom Dezember 2023)Ausschluss31.03.2025
4TruppenübungsplätzeinfrastrukturTruppenübungsplätze aus ATKIS LVermGeo RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche NutzungAusschluss31.03.2025
5WetterradaranlageninfrastrukturDWD Schutzbereich nach § 35 (3) Nr. 8 BauGB um Wetterradar 5 kmGrundlage Einstufung: Maßnahmenpapier des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 5. April 2022. Seitens des Bundes wurde eine Reduzierung des Radius um Wetterradare von 15 km Prüfbereich auf 5 km Schutzbereich vorgenommen.Ausschluss 
6Artenschutz Kategorie InaturschutzArtenschutzfachlicher Beitrag LfU von Dez. 2023: artenschutzfachl. Zielflächen mit sehr hoher Bedeutung für windenergiesensible Arten (Kat. I)Grundlage Einstufung: Orientierung an Parameter der LFU-Studie (Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz vom Dezember 2023) Gemäß Fachbeitrag handelt es sich bei Kategorie I um Flächen mit einer sehr hohen Bedeutung für den Schutz windenergiesensibler Arten. Hierbei handelt es sich um ein Kriterium, das zwar grundsätzlich der Abwägung zugänglich ist, aber auf Ebene der Flächenplanung (insbes. der Regionalplanung) einen potentiell sehr hohen Konflikt gegenüber der Windenergienutzung aufweist. Vorliegend wird dies vereinfacht und im Sinne einer unterstellten planerischen Vorsorge unter den Ausschlusskriterien geführt. Auf den konkreten Planungsebenen kann auf Basis von Gutachten bzw. im Rahmen der Abwägung eine andere Einschätzung erfolgen. Insbesondere im Zuge der konkreten Standortplanung für Windenergieanlagen könnten aufgrund einzelfallbezogener Untersuchungen innerhalb solcher Flächen Windenergieanlagen gleichwohl genehmigt bzw. errichtet werden.Ausschluss 
7BiosphärenreservatenaturschutzUNESCO-BiosphärenreservateGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss31.03.2025
8FFH-Gebiete (Natura 2000) mit sehr hohem KonfliktpotentialnaturschutzFFH-Gebiete (Natura 2000) mit sehr hohem Konfliktpotential gem. LEP IV 4.TFGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss 
9geschützte LandschaftsbestandteilenaturschutzGeschützte Landschaftsbestandteile der Naturschutzverwaltung RLPGrundlage Einstufung: § 29 BNatSchG.Ausschluss31.03.2025
10Nationales NaturerbenaturschutzNationales Naturerbe des Bundes (BMUV)Grundlage Einstufung: Der Bund hat verschiedene Flächen zum Nationalen Naturerbe (NNE) erklärt. In Rheinland-Pfalz befinden sich insgesamt 7 Naturerbeflächen – namentlich Stegskopf (1.882 ha), Ebenberg (196 ha), Dudenhofen (97 ha), Saarburg-Beurig (138 ha), Schmidtenhöhe (234 ha), Westerburg (155 ha) und Mattheiser Wald (93 ha). Eine Windkraftnutzung bleibt aufgrund der Festlegungen innerhalb des NNE ausgeschlossen (vgl. Landtags-Drucksache 18/9987).Ausschluss 
11NationalparkenaturschutzNationalparkeGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss31.03.2025
12flächenhafte NaturdenkmälernaturschutzFlächenhafte Naturdenkmäler der Naturschutzverwaltung RLPGrundlage Einstufung: § 28 BNatSchGAusschluss31.03.2025
13NaturschutzgebietenaturschutzRechtsverbindlich festgesetzte Naturschutzgebiete der Naturschutzverwaltung RLPGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss31.03.2025
14Naturschutzgebiete einstweilig sichergestelltnaturschutzEinstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete der Naturschutzverwaltung RLPGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss 
15VSG-Gebiete (Natura 2000) mit sehr hohem KonfliktpotentialnaturschutzVogelschutzgebiete (Natura 2000) mit sehr hohem Konfliktpotential gem. LEP IV 4.TFGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss 
16BergbaubetriebraumordnungBergbaubetriebe aus ATKIS LVermGeo RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche NutzungAusschluss31.03.2025
17Vorranggebiet regionaler BiotopverbundraumordnungVorranggebiet regionaler Biotopverbund der RegionalplanungGrundlage Einstufung: Ziel der Regionalplanung (verbindliche Regionalpläne)Ausschluss 
18Ferienwohnanlagen, CampingplätzeraumordnungCampingplätze und Wochenend- und Ferienhausfläche mit Pufferung 500mGrundlage Einstufung: Orientierung an Fläche gemischter Nutzung, WohnbauflächeAusschluss31.03.2025
19FriedhofraumordnungFriedhöfe aus ATKIS LVermGeo RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche NutzungAusschluss31.03.2025
20Fläche besonderer funktionaler PrägungraumordnungFläche besonderer funktionaler Prägung aus ATKIS LVermGeo RLP (Gebäude und Anlagen für Öffentl. Zwecke, histor. Anlagen, Verwaltung, Bildung/Kultur, Gesundheit, soziale Sicherheit und Ordnung) mit Pufferung von 500 mGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung. Orientierung an Abstand zu Wohnbaufläche nach ATKIS.Ausschluss31.03.2025
21Fläche gemischter Nutzung und WohnbauflächeraumordnungFläche gemischter Nutzung, Wohnbaufläche aus ATKIS LVermGeo RLP mit Pufferung von 500 mGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich, welche nicht dem Ziel Z 163 h LEP IV unterliegen, werden hiermit miterfasst. Gemäß ATKIS-Objektartenkatalog: bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u.a.. Wohnbaufläche nach ATKIS, welche nicht dem Ziel Z 163 h LEP IV unterliegen, berücksichtigt in analoger Anwendung nach § 249 Abs. 10 BauGB.Ausschluss31.03.2025
22Industrie- und GewerbeflächeraumordnungIndustrie- und Gewerbefläche aus ATKIS LVermGeo RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung Hinweis: In Gewerbe- und Industriegebieten sind gem. §§ 8 und 9 BauNVO Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie allgemein zulässig, ein Windenergiegebiet ist hier jedoch grds. nicht planbar. Daher werden vorliegend im Flächenportal Gewerbe- und Industriegebiete als Ausschluss betrachtet.Ausschluss31.03.2025
23Historische Kulturlandschaften Stufen I und IIraumordnungLandesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften Bewertungsstufen 1 und 2Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss 
24Historische Kulturlandschaften Stufe 3 für RHN und VRRNraumordnungLandesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften Bewertungsstufen 3 in den Planungsregionen Rheinhessen-Nahe und Verband Region Rhein-Neckar AusschlussGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d in Verbindung mit verbindlichen RegionalplänenAusschluss 
25Welterbe LimesraumordnungUNESCO Welterbe Obergermanisch-Raetischer LimesGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss 
26Vorranggebiete RohstoffabbauraumordnungVorranggebiete Rohstoffabbau der RegionalplanungGrundlage Einstufung: Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 127 i.V.m. Ziel der Regionalplanung (verbindliche Regionalpläne)Ausschluss 
27Siedlungsflächenabstände SGD NordraumordnungSiedlungsflächenabstände zu wirksamen Wohn- und Mischbauflächen 900m der Flächennutzungsplanung SGD Nord nach Z 163h LEP IV 4.TF (vorliegend vereinfacht FNP-Ebene verwendet, maßgeblich sind gem. LEP Baugebiete)Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 hAusschluss01.04.2025
28Siedlungsflächenabstände SGD SüdraumordnungSiedlungsflächenabstände zu wirksamen Wohn- und Mischbauflächen 900m der Flächennutzungsplanung SGD Süd nach Z 163h LEP IV 4.TF (vorliegend vereinfacht FNP-Ebene verwendet, maßgeblich sind gem. LEP Baugebiete)Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 hAusschluss01.04.2025
29Sport-, Freizeit- und ErholungsflächeraumordnungSport-, Freizeit- und Erholungsfläche aus ATKIS LVermGeo RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche NutzungAusschluss31.03.2025
30Tagebau Grube SteinbruchraumordnungTagebau, Grube, Steinbruch aus ATKIS LVermGeo RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche NutzungAusschluss31.03.2025
31Welterbe Oberes Mittelrheintal ZonenraumordnungUNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal Kernzone und RahmenbereichGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss 
32AutobahnenverkehrMit Anbaubeschränkungszone von 100 m gemäß FStrG gepufferte Straßen aus ATKISGrundlage Einstufung: § 9 FStrG 100 m als Puffer übernommen (vorliegend vereinfacht als Ausschluss). Anbauverbotszone: 40 m Anbaubeschränkungszone: 100 m. Gemäß § 9 Abs. 2b FStrG ist Zustimmung nicht erforderlich, wenn nur deren Rotor in die Anbaubeschränkungszone hineinragt. Zuständigkeit Fernstraßen-Bundesamt.Ausschluss31.03.2025
33BahnstreckenverkehrMit 100 m Sicherheitsstreifen als Ausschluss gepufferte Bahnstrecken aus ATKISGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung Verbindliche Abstandsregelungen für Bahnstrecken existieren nicht; bei Planungen ist das Eisenbahn‐Bundesamt zu beteiligen. Es werden regelmäßig Abstände und Maßnahmen eingefordert, damit die Gleisanlagen nicht beeinflusst werden. Daher wird zusätzlich zu den elektrifizierten Bahnstrecken ein beidseitiger Sicherheitsstreifen von 100 m dargestellt.Ausschluss31.03.2025
34BundesstraßenverkehrMit Anbaubeschränkungszone von 40 m gemäß FStrG gepufferte Straßen aus ATKISGrundlage Einstufung: § 9 FStrG 40 m als Puffer übernommen (vorliegend vereinfacht als Ausschluss). Anbauverbotszone: 20 m Anbaubeschränkungszone: 40 m. Gemäß § 9 Abs. 2b FStrG ist Zustimmung nicht erforderlich, wenn nur deren Rotor in die Anbaubeschränkungszone hineinragt. Zuständigkeit Fernstraßen-Bundesamt.Ausschluss31.03.2025
35Flugverkehr sonstige LandeplätzeverkehrVerkehrslandeplätze, Hubschrauberflugplätze, (Sonder-)Landeplätze, Segelfluggelände gepuffert mit 2.000 m, Mainz-Finthen mit 4000mGrundlage Einstufung: Innere Hindernisbegrenzungs- und -freiflächen, An-/Abflugflächen nach europäischen und nationalen Vorschriften sowie Platzrunden sind Ausschlusskriterium. Vorliegend sind 2.000 m als Ausschluss gewählt. Zu den inneren Flächen gehören die unmittelbar um die Start- und Landebahn angesiedelten Hindernisbegrenzungsflächen als auch die An- und Abflugflächen, die Platzrunden und festgelegte Flugverfahren. Innerhalb der inneren (Hindernisbegrenzungs-) Flächen dürfen sich keine Luftfahrthindernisse befinden, es sei denn, sie sind für die Flugsicherheit und den Flugbetrieb unerlässlich. Diese Flächen stellen ein Ausschlusskriterium dar. Innerhalb der äußeren (Hindernisbegrenzungs-) Flächen sind Luftfahrthindernisse in Ausnahmen erlaubt, wenn aufgrund einer Sicherheits- und Risikoanalyse festgestellt wird, dass die Gefährdung des Flugbetriebs zweifelsohne ausgeschlossen werden kann. Diese Flächen können als Restriktion angesehen werden.Ausschluss31.03.2025
36KreisstraßenverkehrMit Anbaubeschränkungszone von 30 m gepufferte Straßen aus ATKISGrundlage Einstufung: § 23 LStrG 30 m als Puffer übernommen (vorliegend vereinfacht als Ausschluss). Anbauverbotszone: 15 m Anbaubeschränkungszone: 30 m (Zustimmung erf.). (Gemeindestraßen werden nicht berücksichtigt wegen Kleinteiligkeit, keine Anbaubeschränkung nach LStrG)Ausschluss31.03.2025
37LandesstraßenverkehrMit Anbaubeschränkungszone von 40 m gepufferte Straßen aus ATKISGrundlage Einstufung: § 23 LStrG 40 m als Puffer übernommen (vorliegend vereinfacht als Ausschluss). Anbauverbotszone: 20 m Anbaubeschränkungszone: 40 m (Zustimmung erf.)Ausschluss31.03.2025
38FließgewässerwasserFließgewässer mit Namen aus ATKIS LVermGeo RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) bedarf die Errichtung, die Veränderung und der Betrieb von Anlagen am Ufer einer Bundeswasserstraße einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraßen oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist. Windkraftanlagen am Ufer einer Bundeswasserstraße sind gemäß § 31 Abs. 2 WaStrG dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt anzuzeigen. Gemäß § 61 BNatSchG ist im Übrigen die Errichtung von baulichen Anlagen im Außenbereich an Bundeswasserstraßen und Gewässern erster Ordnung sowie an stehenden Gewässern mit einer Größe von mehr als 1 ha im Abstand bis 50 m von der Uferlinie nicht zulässig. Abweichend davon kann auf Antrag unter den Voraussetzungen des § 61 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahme zugelassen werden.Ausschluss31.03.2025
39Heilquellenschutzgebiete Zone I RVOwasserHeilquellenschutzgebiete Zone I mit RVO, abgegrenzt und im Verfahren bzw. im Entwurf der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-PfalzGrundlage Einstufung: § 53 WHG i.V.m § 55 LWG gem. Parameter der LFU-Studie (Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz vom Dezember 2023). Vorliegend zugleich Einstufung wie Wasserschutzgebiete Zone I.Ausschluss31.03.2025
40Binnenseen, stehende GewässerwasserBinnenseen/stehende Gewässer mit Namen aus ATKIS LVermGeo RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche NutzungAusschluss31.03.2025
41Wasserschutzgebiete Zone I RVOwasserWasserschutzgebiete Zone I mit RVO, abgegrenzt und im Verfahren bzw. im Entwurf der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-PfalzGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 dAusschluss31.03.2025
42Überschwemmungsgebiete gesetzlichwasserGesetzliche Überschwemmungsgebiete der Wasserwirtschaftsverwaltung RLPGrundlage Einstufung: § 76 WHG. Inkludiert sind vorläufig gesicherte ÜSG. ÜSG werden per RVO festgesetzt.Ausschluss 
43ErntezulassungsregisterforstErntezulassungsregister der Forstverwaltung RLPGrundlage Einstufung: § 6 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) gem. Verweis LFU-Studie RLP Dezember 2023. Es handelt sich um Flächen mit hoher Dynamik. Vorliegend erfolgt kein pauschaler Ausschluss. Einzelfallprüfung im BImSchG-Verfahren erforderlich.Restriktion 
44ErosionsschutzwaldforstErosionsschutzwald der Forstverwaltung RLPGrundlage Einstufung: gemäß § 17 LWaldGRestriktion 
45Erdbebenmessstationen RestriktiongeologieErdbebenmessstationen des Landeserdbebendienstes Rheinland-Pfalz (LER) Prüfbereich Landesnetz und Breitbandnetz LGB RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Im weiteren Bereich bis 5 km (Radius) sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Prüfbereiche). Im Kartenviewer des LGB (https://mapclient.lgb-rlp.de ) sind die Messstationen incl. Schutzbereiche veröffentlicht. Für besonders sensible Messstationen zur Erkennung der aktiven Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie bei besonders ruhigen Stationen des Landesnetzes sind sog. Breitband-Seismometer installiert. Für die Gewährleistung deren Messgüte sind größere Schutzbereiche erforderlich, hier gilt ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Landeserdbebendienst im LGB ist zu beteiligen.Restriktion31.03.2025
46Bauschutzzonen SGD SüdinfrastrukturBauschutzzonen der SGD SüdGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung. Bei konkreten Planungsvorhaben sind die Bundesbehörden in besonderem Maße zu beteiligen.Restriktion 
47FlugsicherunginfrastrukturAnlagenschutzbereiche des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung in Bezug auf WindkraftanlagenGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Flugsicherungsanlage als Ausschluss. Im gesamten Prüfbereich um Flugsicherungsanlagen sind WEA potentiell möglich. Hierzu bedarf es stets einer Einzelfallprüfung. Zuständigkeit Bundesamt für Flugsicherung und Deutsche Flugsicherung GmbH. (Bei Unterscheidbarkeit können Prüfbereiche vorliegend als Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung eingeordnet werden.)Restriktion 
48Militärische BauschutzbereicheinfrastrukturBauschutzbereiche der militärischen FlughäfenGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung. Bei konkreten Planungsvorhaben sind die Bundesbehörden in besonderem Maße zu beteiligen.Restriktion 
49Radioteleskop EffelsberginfrastrukturSchutzbereich nach § 35 (3) Nr. 8 BauGB Radioteleskop Effelsberg (NRW), laut Max-Planck-Gesellschaft (Betreiber des Radioteleskop) Beteiligung innerhalb 25 km UmkreisGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Laut Max-Planck-Gesellschaft (Betreiber des Radioteleskop) Beteiligung innerhalb 25 km Umkreis erforderlich.Restriktion 
50Militärische Schutzbereiche SGD NordinfrastrukturMilitärische Schutzbereiche im Bereich der SGD NordGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung. Bei konkreten Planungsvorhaben sind die Bundesbehörden in besonderem Maße zu beteiligen.Restriktion 
51GrabungsschutzgebietekulturgueterGrabungsschutzgebiete der GDKE RLPGrundlage Einstufung: Genehmigungsvorbehalt nach §22 Abs. 3 DSchGRestriktion 
52Artenschutz Kategorie IInaturschutzArtenschutzfachlicher Beitrag LfU von Dez. 2023: artenschutzfachl. Zielflächen mit einer hohen Bedeutung für den Schutz windenergiesensibler Arten (Kat.II). Die Errichtung von WEA ist im Einzelfall möglich.Grundlage Einstufung: Fachbeitrag Artenschutz (LFU) Gemäß Fachbeitrag handelt es sich bei Kategorie II um Flächen mit einer hohen Bedeutung für den Schutz windenergiesensibler Arten. Die Errichtung von WEA ist im Einzelfall möglich.Restriktion 
53Sonstige FFH-Gebiete (Natura 2000) gem. LEP IVnaturschutzSonstige FFH-Gebiete (Natura 2000) gem. LEP IV 4.TF der Naturschutzverwaltung RLPGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d. Über die NATURA 2000-Gebiete hinaus, für die ein sehr hohes Konfliktpotential für die Windenergienutzung besteht, stehen FFH- und Vogelschutzgebiete einer Ausweisung von Windenergiestandorten nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führen und eine Ausnahme nicht erteilt werden kann.Restriktion31.03.2025
54LandschaftsschutzgebietenaturschutzLandschaftsschutzgebieteGrundlage Einstufung: § 26 Abs. 3 S. 1-4 BNatSchG.Restriktion31.03.2025
55NaturparknaturschutzNaturparke der Naturschutzverwaltung RLPGrundlage Einstufung: § 27 Abs. 1 BNatSchGRestriktion31.03.2025
56Naturpark KernzonennaturschutzNaturpark Kernzonen der Naturschutzverwaltung RLPGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Grundsatz 163 k. Landesverordnungen zu einzelnen Naturparken sind zu beachten.Restriktion31.03.2025
57Sonstige Vogelschutzgebiete (Natura 2000) gem. LEP IVnaturschutzSonstige Vogelschutzgebiete (Natura 2000) gem. LEP IV 4.TF der Naturschutzverwaltung RLPGrundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d. Über die NATURA 2000-Gebiete hinaus, für die ein sehr hohes Konfliktpotential für die Windenergienutzung besteht, stehen FFH- und Vogelschutzgebiete einer Ausweisung von Windenergiestandorten nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führen und eine Ausnahme nicht erteilt werden kann.Restriktion31.03.2025
58Grün-, SiedlungszäsurraumordnungGrün-, Siedlungszäsur der RegionalplanungGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Zielkonformität mit Regionalplan im Einzelfall zu prüfenRestriktion 
59Regionaler GrünzugraumordnungRegionale Grünzüge der RegionalplanungGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Zielkonformität mit Regionalplan im Einzelfall zu prüfenRestriktion 
60Vorranggebiete Rohstoffabbau RHNraumordnungRegionalplan Rheinhessen-Nahe: Vorranggebiete Rohstoffabbau langfristig und genehmigt und Gebiet mit bes. Bedeutung für die RohstoffsicherungGrundlage Einstufung: Regionalplan Rheinhessen-Nahe Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat dies zudem in ihrem Konzept im Zuge der Regionalplanfortschreibung wie folgt bewertet: Grundsätzlich handelt es sich um entgegenstehende Nutzungen; dabei kann der temporäre Charakter von Windenergieanlagen eine Zwischennutzung potentieller Abbauflächen ermöglichen. - Aus fachlicher Sicht stellen Windenergieanlagen einen erheblichen Eingriff in den Untergrund dar, der Auswirkungen auf das Rohstoffvorkommen und die Gewinnung hat.Restriktion 
61WOM Z 163jraumordnungAusschlusszonen für Windenergie außerhalb des Rahmenbereichs Welterbe Oberes Mittelrheintal WOM nach Z 163j LEP IV 4.TF in Abhängigkeit der WEA GesamthöheGrundlage Einstufung: Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung gemäß 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163j. In diesen Ausschlusszonen ist die Errichtung von Windenergieanlagen oberhalb bestimmter Windenergieanlagen-Gesamthöhen ausgeschlossen.Restriktion 
62Flughäfen BauschutzbereicheverkehrBauschutzbereiche nach § 12 LuftVG der zivilen Flughäfen, bei der die Landesluftfahrtbehörde zu beteiligen ist, wenn ein Vorhaben/Gebiet näher als 15 km an eine entsprechende Anlage geplant wirdGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung/ §§ 12, 13 Luftverkehrsgesetz Innere Hindernisbegrenzungs- und -freiflächen, An-/Abflugflächen nach europäischen und nationalen Vorschriften, festgelegte Flugverfahren im Sichtflugverkehr zum/vom Flughafen sind Ausschlusskriterium. Flugsicherungsbereiche können nicht pauschal als Ausschluss festgelegt werden. Die Landesluftfahrtbehörde ist zu beteiligen, wenn ein Vorhaben/Gebiet näher als 15 km an eine entsprechende Anlage geplant wird.Restriktion 
63Heilquellenschutzgebiete Zone II und III RVOwasserHeilquellenschutzgebiete Zonen II und III mit RVO festgesetzt, abgegrenzt und im Verfahren bzw. Entwurf der Wasserwirtschaftsverwaltung RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. In Schutzgebieten der Zonen II und III ist der Bau von Windkraftanlagen aufgrund geregelter Verbote nicht zulässig. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist nur möglich, wenn eine einzelfallspezifische Befreiung erteilt werden kann. Insbesondere in Schutzgebieten der Zone II sind die Anforderungen sehr hoch.Restriktion31.03.2025
64Wasserschutzgebiete Zone II und III RVOwasserWasserschutzgebiete Zonen II und III mit RVO festgesetzt, abgegrenzt und im Verfahren der Wasserwirtschaftsverwaltung RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. In Schutzgebieten der Zonen II und III ist der Bau von Windkraftanlagen aufgrund geregelter Verbote nicht zulässig. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist nur möglich, wenn eine einzelfallspezifische Befreiung erteilt werden kann. Insbesondere in Schutzgebieten der Zone II sind die Anforderungen sehr hoch.Restriktion31.03.2025
65Überschwemmungsgebiete nachrichtlichwasserRisikogebiete außerhalb der Überschwemmungsgebiete der Wasserwirtschaftsverwaltung RLPGrundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Risikogebiete außerhalb der ÜSG können bei entsprechenden Hochwasserereignissen überschwemmt werden und sind daher zu berücksichtigen.Restriktion